Der Käuferschutz von Online-Bezahldiensten wie PayPal, Klarna und Amazon Pay soll uns beim Einkaufen absichern. Aber ist er wirklich so verlässlich, wie wir glauben? Die Verbraucherzentrale NRW hat aufgedeckt, dass dieser Schutz in der Praxis oft nicht greift – oder zumindest nicht so einfach, wie man denkt.

Immer wieder bescheren sich Kunden bei der Verbraucherzentrale NRW über Probleme bei der Rückabwicklung. „Wir erleben immer wieder, dass Verbraucher:innen Schwierigkeiten haben, ihre berechtigten Forderungen bei den Zahlungsdienstleistern durchzusetzen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Was ist der Käuferschutz?

Der Käuferschutz ist eine individuelle Vereinbarung mit den Bezahldiensten:

  • Dabei gelten die Bedingungen und Regeln der Anbieter.
  • Daher ist ein genauer Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter nötig.
  • Ausgeschlossen sein können zum Beispiel Dienstleistungen, digitale Produkte wie Apps und Online-Spiele oder Gutscheine.
  • Auch wenn es zu Problemen beim Widerruf kommt – der Händler das Geld nicht zurückzahlt oder die Retoure angeblich nicht angekommen ist – springt der Käuferschutz nicht immer ein.

Häufig kommt es vor, dass Verbraucher:innen in einem Schadensfall vergeblich versuchen, den Käuferschutz geltend zu machen. Sie legen beispielsweise Nachweise über Produktmängel vor oder beanstanden, dass die Ware gar nicht geliefert worden ist, und erhalten trotzdem kein Geld zurück. „Ob ein Anspruch auf Käuferschutz besteht, entscheiden die Dienstleister nach eigenem Ermessen und nicht immer nachvollziehbar und zugunsten der Verbraucher:innen“, so Schuldzinski.

Tipp: Lieber auf gesetzliche Regelungen pochen

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt daher: Verbraucher sollten bevorzugt auf ihre gesetzlichen Rechte wie Gewährleistung oder Widerruf zurückgreifen. Diese sind gegenüber dem Händler geltend zu machen. Wenn das nicht gelingt, kann unter Umständen der Käuferschutz der Bezahldienste weiter helfen. „Oft enthalten die gesetzlichen Regelungen bereits alle nötigen Schutzmechanismen und gehen über den Käuferschutz der Bezahldienste sogar hinaus“, so Schuldzinski.

Dame beim Onlineshoppen bei dem nicht immer der Käuferschutz greift

NRW-Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen ergänzt: „Online-Shopping ist bequem, schnell und einfach und daher sehr beliebt. Doch nicht alle Angebote im Internet sind tatsächlich seriös und der Einkauf verläuft nicht immer komplikationsfrei. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher erhoffen sich, Risiken mit einem Käuferschutz absichern zu können, der von beliebten Online-Bezahldiensten angeboten wird. Auf diesen Schutz sollte man sich jedoch nicht blind verlassen, sondern immer sorgfältig prüfen. Denn in vielen Fällen schützen gesetzlich bestehende Käuferrechte ohnehin gut. Am besten kontrollieren Sie vor einem Online-Einkauf, ob der Onlinehändler altbewährte Zahlungsmethoden wie den Kauf auf Rechnung anbietet.“

Käuferschutz hilft bei Fakeshops

Eine gute Absicherung bietet der Käuferschutz jedoch, wenn Verbraucher auf einen Fakeshop hereingefallen sind und sie ohne Ware dastehen, aber längst bezahlt haben:

  • Dann bekommen sie in der Regel vom Zahlungsdienstleister ihr Geld zurück.
  • Hier bietet der Käuferschutz tatsächlich einen Mehrwert.
  • Doch auch in diesen Fällen ist der Weg zur Rückerstattung nicht immer leicht.
  • Die Verbraucherzentrale NRW berichtet von vielen Beschwerden über schlechte Kommunikation mit dem Kundenservice, lange Bearbeitungszeiten und hohe Anforderungen an die Beweisführung.
  • Bei derartigen Problemen unterstützen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW die Betroffenen dabei, ihre Forderungen gegenüber den Anbietern oder Zahlungsdienstleistern durchzusetzen.

Quelle und weitere Infos: Verbraucherzentrale NRW

Fotos: Pexels / Cottonbro, Karolina Grabowska, Olly

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