Wer schon einmal mit Kindern geflogen ist, kennt die Sorge: Beim Online-Check-in stellt man fest, dass die Familie über mehrere Reihen verteilt sitzt. Wer dann möchte, dass das eigene Kind neben Mama oder Papa sitzt, muss häufig tief in die Tasche greifen. Viele Airlines verlangen auch für vorab reservierte Sitzplätze zusätzliche Gebühren – auch wenn Eltern verständlicherweise nicht möchten, dass ihr Kind während des Fluges neben fremden Passagieren sitzt. Genau hier sollen die neuen EU-Fluggastrechte ansetzen: Familien sollen künftig besser geschützt werden. Kinder unter 14 Jahren sollen neben ihrer Begleitperson sitzen können, ohne dass die Airline dafür zusätzliche Kosten verlangt. Für Eltern bedeutet das vor allem eines: weniger Stress vor dem Urlaub und mehr Planungssicherheit bei Flugreisen.

Das ändert sich für Familien

Die EU hat eine Reform der Fluggastrechte beschlossen, die verschiedene Bereiche rund ums Reisen mit dem Flugzeug verbessern soll. Besonders interessant für Familien ist die geplante Regelung zur Sitzplatzverteilung. Künftig soll gelten:

  • Kinder unter 14 Jahren müssen neben einer erwachsenen Begleitperson sitzen können, ohne dass dafür eine zusätzliche Sitzplatzgebühr anfällt.
  • Die Regelung soll auch für andere besonders schutzbedürftige Passagiere gelten, beispielsweise Schwangere oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Für Familien ist das eine wichtige Erleichterung. Denn bisher war es zwar üblich, dass Airlines versuchen, Familien zusammenzusetzen – einen festen Anspruch darauf gab es aber nicht immer. Wer sicher nebeneinandersitzen wollte, musste häufig eine Sitzplatzreservierung bezahlen.

Die neuen Fluggastrechte sehen vor, dass Eltern neben ihren unter 14 jährigen Kindern sitzen dürfen und das ohne Aufpreis.

Mehr Klarheit bei Erstattung und Anträgen

Neben den Familienregelungen soll die Reform auch die Bearbeitung von Erstattungen verbessern. Reisende sollen künftig schneller erfahren, welche Ansprüche ihnen zustehen. Nach den neuen Regeln sollen Airlines Passagiere innerhalb von vier Tagen über mögliche Ansprüche informieren. Anschließend haben Reisende neun Monate Zeit, ihre Forderung einzureichen. Die Fluggesellschaft soll innerhalb von 30 Tagen reagieren.

Gerade für Familien, die nach einer Flugpanne mit Kindern unterwegs sind, kann eine einfachere Abwicklung eine große Erleichterung sein.

Auch beim Handgepäck soll sich etwas ändern

Ein weiterer Punkt der neuen EU-Fluggastrechte betrifft das Handgepäck. Viele Eltern kennen das Problem: Ein günstiger Flugtarif wirkt zunächst attraktiv, doch am Ende kommen zusätzliche Kosten für Gepäck, Sitzplätze oder andere Leistungen hinzu.

Die EU möchte deshalb für mehr Transparenz sorgen. Schon während der Buchung soll klarer erkennbar sein, welche Leistungen im Ticketpreis enthalten sind und welche zusätzlichen Kosten entstehen. Außerdem soll ein kleines persönliches Gepäckstück künftig ohne Aufpreis erlaubt sein. Größere Handgepäckstücke können je nach Tarif weiterhin kostenpflichtig bleiben.

Ab wann gelten die neuen EU-Fluggastrechte?

Wichtig für alle, die in den nächsten Monaten verreisen: Die neuen EU-Fluggastrechte gelten noch nicht sofort. Nach der politischen Einigung müssen die neuen Vorschriften zunächst offiziell veröffentlicht werden. Anschließend beginnt eine Übergangsfrist von zwölf Monaten. Nach aktuellem Stand ist deshalb damit zu rechnen, dass die neuen Regelungen voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich werden. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Fluggastrechte der Europäischen Union.

Schon heute sehen die Fluggastrechte Entschädigungen zum Beispiel bei Verspätungen vor.

Welche Fluggastrechte gelten heute schon?

Auch nach den aktuellen Regeln haben Reisende wichtige Rechte – vor allem bei Flugausfällen, langen Verspätungen oder einer verweigerten Beförderung.Wird ein Flug annulliert oder verspätet sich deutlich, können Passagiere je nach Situation Anspruch auf verschiedene Leistungen haben:

  • Erstattung des Ticketpreises oder eine Ersatzbeförderung,
  • Betreuung durch die Airline, zum Beispiel Verpflegung oder Unterkunft,
  • eine finanzielle Entschädigung bei erheblichen Verspätungen oder Flugausfällen.

Die Höhe der möglichen Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab und kann aktuell 250, 400 oder 600 Euro betragen. Tipp: Mit der Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW kannst du deine Ansprüche bequem und kostenlos berechnen.

Autorin: Kirsten Hemmerde

Bilder: Pexels / Gatsby Yang, rdne, arling photography

Beitrag teilen:

Interessante Rubriken