Halloween ist in Deutschland mittlerweile eine fest etablierte Tradition. Aufgrund der aktuellen Infektionslage rät die Polizei dringend davon ab, die Kinder von Haus zu Haus ziehen zu lassen und Süßigkeiten einzusammeln. Dies erweitert die zwischenmenschlichen Kontakte und kann zur starken, vermeidbaren Virusausbreitung beitragen.

Die von den britischen Inseln stammende Halloween-Tradition ist inzwischen fest in der Oberpfalz etabliert. Am Tag vor Allerheiligen ziehen Kinder in gespenstischen Kostümen um die Häuser und stellen die rhetorische Frage „Süßes oder Saureres“. In der Regel erhalten die kleinen Gespenster ein Paar Süßigkeiten und gehen zum nächsten Haus. Die Tradition bereitet sowohl den Kindern als auch vielen „erschreckten“ Nachbarn viel Freude und fordert die nachbarschaftlichen Beziehungen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt soll sich jede verantwortungsbewusste Erziehungsperson jedoch die Frage stellen, ob diese Tradition aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2-Virus in diesem Herbst fortgeführt werden muss. Das Virus wird bei zwischenmenschlichen Kontakten übertragen, deshalb werden zahlreiche Anstrengungen unternommen, die persönlichen Begegnungen auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Bei unvermeidbaren Zusammentreffen besteht das Gebot des Abstandhaltens und des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen. In vielen Städten und Landkreisen sind die privaten Zusammenkünfte auf maximal fünf Personen oder zwei Haushalte reduziert. Angesichts dieser Tatsachen wirkt die Vorstellung, dass Kinder von Haus zu Haus ziehen, um dort Süßigkeiten einzusammeln und anschließend zu genießen, recht befremdlich.

Die Polizei geht davon aus, dass ohnehin die meisten Türe geschlossen bleiben und die kleinen Hexen und Monster enttäuscht weiter ziehen müssen, ohne eine Belohnung für ihre aufwendige Kostümierung zu erhalten. Um den Enttäuschungen bei den Kindern vorzubeugen und der Nachbarschaft das schlechte Gewissen zu ersparen, rät die Polizei Oberpfalz, Halloween dieses Mal alternativ zu gestalten und kreative Lösungen auszuprobieren. Die Kinder sollen Halloween genießen und gleichzeitig möglichst umfassend vor einer Infizierung geschützt werden.

Sollte dennoch an fremden Türen geklingelt werden, muss man damit rechnen, dass nicht aufgesperrt wird. Das versprochene „Sauere“ für diesen Fall darf nicht allzu streng ausfallen und schon gar nicht strafrechtlich relevante Tatbestände wie die Sachbeschädigung erfüllen. Also bevor das Auto mit Toilettenpapier umwickelt oder mit Rasierschaum benetzt wird, soll bedacht werden, dass dadurch Schäden am Lack oder Scheiben verursacht werden können. In solchen Fällen drohen nicht nur die strafrechtlichen Konsequenzen, sondern auch die materiellen Verluste müssen ausgeglichen werden. 

Die Polizei bittet, Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen, zwischenmenschliche Kontakte zu minimieren und den Tag im engsten Familienkreis zu verbringen. 

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