Briefe, Schreiben, Belege und Rechnungen – gerade in Familien sammeln sich zahlreiche Unterlagen an. Vieles stapelt sich zuhause auf dem Küchentisch, in Schubladen und Schränken. Doch was davon kann weg oder wird später vielleicht noch wichtig? Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) weiß Rat.

Einige Rechnungen musst du behalten

„Gesetzlich gibt es nur in zwei Fällen verpflichtende Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen,“ erklärt Nicole Bräu, Verbraucherberaterin beim VSB. „Darunter fallen Rechnungen von Handwerkern, Architekten, vom Gerüstbauer oder Gartenbauer. Diese sind zwei Jahre aufzubewahren, wobei ein solcher Hinweis auf der ausgestellten Rechnung rechtlich vorgeschrieben ist. Für Menschen mit besonders hohen Einkommen von mehr als 500.000 Euro im Jahr gilt für die steuerrelevanten Belege und Aufzeichnung eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren.“ Die Frist beginnt in beiden Fällen zum Ende des entsprechenden Kalenderjahres.

Einige Rechnungen sind wichtige Unterlagen, die aufbewahrt werden müssen

Wichtige Unterlagen sicher aufbewahren

Im eigenen Interesse solltest du einige private Unterlagen lebenslang behalten. Dazu zählen

  • beispielsweise amtliche Dokumente wie die Geburts- und Heiratsurkunde, denn sie weisen Identität nach.
  • Zeugnisse – aus der Schule, der Uni oder auch der Berufsausbildung
  • Unterlagen zur Rentenberechnung
  • Nachweise über Wohneigentum (Grundbuchauszüge)
  • für Notfälle die Patientenverfügung oder die Police der Lebensversicherung

Forderungen 30 Jahre lang sichern

Aufgrund gesetzlicher Verjährungsfristen sollten Verbraucher rechtskräftig festgestellte Forderungen wie ein Urteil oder den Vollstreckungsbescheid 30 Jahre lang aufbewahren. Bei Rechnungen über die Herstellung oder Arbeiten an einem Bauwerk gelten fünf Jahre, in denen Gewährleistungsansprüche angemeldet werden können.

Da die gesetzliche Gewährleistungspflicht erst nach zwei Jahren abläuft, lohnt es sich, Kaufverträge, Kassenbons und Quittungen über diesem Zeitraum hinweg zu archivieren, um spätere Reklamationen tätigen zu können. Auch Belege über hochwertige Anschaffungen, wie Möbel, Schmuck oder Elektronik gilt es, über die entsprechende Gebrauchsdauer aufzubewahren, damit du im Schadensfall Nachweise für die Hausratversicherung vorlegen kannst.

Quelle: VerbraucherService Bayern

Fotos: Pexels / Shvets, Pixabay

Beitrag teilen:

Interessante Blogbeiträge

10 Finanztipps zur Geburt – So plant...

Baby, Schwangerschaft & Geburt

Als werdende Eltern müsst ihr jetzt an viele Kosten und Anträge denken. Mit diesen zehn Finanztipps könnt ihr euch absichern.

Weiterlesen

ADHS: Vorsicht vor diesen Coachings

Erziehung / Familien-Coaching

Die Verbraucherzentrale NRW hat mehrere Anbieter abgemahnt und warnt vor zweifelhaften ADHS Coaching Angeboten im Internet.

Weiterlesen

Gefährliche Online-Communities: Europol wa...

Medien

Europol warnt vor einer wachsenden Bedrohung durch extremistische Online-Communities, die Gewalt verherrlichen und gezielt Minderjährige anlocken.

Weiterlesen

Käuferschutz greift nicht immer beim Onlin...

Medien

Keine Ware bekommen oder ein beschädigtes Produkt erhalten? Die Verbraucherzentrale NRW berichtet von Problemen mit dem Käuferschutz von Bezahldiensten wie Paypal oder Klarna.

Weiterlesen

Interessante Rubriken