Das Ende der Sommerferien in Bayern rückt näher. Am Dienstag, den 14. September 2021, beginnt auch für Schülerinnen und Schüler in der Oberpfalz wieder ein neues Schuljahr. Insbesondere für viele „ABC-Schützen“ fängt damit ein neuer Lebensabschnitt an. Neben den neuen Herausforderungen, welche die Schule mit sich bringen, steht für die Schülerinnen und Schüler auch die Bewältigung des Schulwegs an. Die Polizei Oberpfalz hat auch in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf die jungen Verkehrsteilnehmerinnen und  -teilnehmer. Darüber hinaus steht die Überwachung der Gurtanlege- und der Kindersicherungspflicht an.

Für Erstklässlerinnen und Erstklässler und deren Eltern gilt es, bereits vor dem ersten Schultag den Schulweg und dabei die besonderen Gefahrenstellen und Risiken kennenzulernen. 

Folgende Tipps gibt das Polizeipräsidium Oberpfalz den Eltern und Kindern an die Hand:

  • Der Schulweg soll schon vor Schulbeginn gemeinsam mit den Kleinsten erkundet werden. Dabei sollen den Kindern Gefahrenbereiche und richtige Verhaltensweisen aufgezeigt werden. Der kürzeste Schulweg muss nicht auch der sicherste sein. 
  • Müssen Straßen überquert werden, so sollte das möglichst an Ampelanlagen, Fußgängerüberwegen oder Fußgängerfurten, die durch Schulweghelfer abgesichert sind, geschehen. Ist das nicht möglich, so wird daran erinnert, nicht hinter Hindernissen wie beispielsweise einem Auto oder einer Hecke auf die Fahrbahn zu treten.
  • Kleidung und Schulranzen sollen auffällig und hell sein – das erhöht die Wahrnehmbarkeit. Reflektierende Elemente auf der Kleidung oder den Schultaschen stellen sinnvolle Ergänzungen dar.
  • Der Weg zur Schule soll geplant und rechtzeitig angetreten werden, da Zeitdruck die Aufmerksamkeit der Kinder vermindert und somit auch das Unfallrisiko erhöht.
  • Die Nutzung von Handys stellt durch die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen eine Gefahrenquelle im Straßenverkehr dar. Das Mobiltelefon sollte auf dem Schulweg im Schulranzen bleiben.
  • Schulanfänger sollten grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren.

„Elterntaxi“? – Besser nicht mit dem Auto zur Schule

Vor vielen Schulen herrscht morgens Verkehrschaos. Viele Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. Gehalten wird oft auch an Bushaltestellen, im Haltverbot oder in zweiter Reihe. Das ist für alle Kinder gefährlich, da es schnell unübersichtlich wird. Die Polizei Oberpfalz rät daher, soweit möglich auf das Elterntaxi zu verzichten. Grundschüler sollten mit dem Bus fahren oder zu Fuß zur Schule gehen und nur in Ausnahmefällen mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Daneben machen sie auf dem Schulweg wichtige Erfahrungen als Verkehrsteilnehmer und entwickeln so ein Risikobewusstsein und Verständnis für den Straßenverkehr.

Besonderer Blick auf Sicherungseinrichtungen

Werden Kinder trotzdem mit dem Auto zur Schule gefahren oder von dort abgeholt, so ist auf die vorschriftsmäßige Sicherung aller Insassen zu achten.

Die Polizei Oberpfalz überwacht in den ersten Schultagen an stark befahrenen Schulwegen wie auch vor Schulen und Kindergärten besonders die Einhaltung der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht. Die Schutzwirkung des Sicherheitsgurtes ist hinreichend belegt.

Dennoch zeigt die Unfallstatistik, dass viele Verkehrsteilnehmer den Gurt nicht anlegen. Im Jahr 2020 waren bayernweit 44 von 200 in Pkw tödlich verunglückten Personen nicht durch einen Sicherheitsgurt gesichert – darunter auch ein Kind.

In der Oberpfalz trugen 4 Personen bei Verkehrsunfällen mit tödlichen Folgen nicht den erforderlichen Sicherheitsgurt. Auch heuer waren bereits im Regierungsbezirk drei tödlich verunglückte Personen nicht angegurtet. 

Deshalb wird der Schulbeginn bei den Polizeidienststellen der Oberpfalz schwerpunktmäßig unter der Überschrift „Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht“ stehen, um hier entgegenzusteuern und für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen.

Besondere Verantwortung tragen Fahrzeugführer auch gegenüber Kindern im Fahrzeug. Diese vorschriftsmäßig zu sichern ist Aufgabe der Fahrzeuglenker.

Verhaltensregeln an Bushaltestellen

Auch an Bushaltestellen gelten besondere Verhaltensregeln:

  • Bushaltestellen sind keine Spielplätze!
  • An den Haltestellen nicht drängeln und auf ausreichenden Abstand zum heranfahrenden Bus achten.
  • Niemals vor oder hinter dem haltenden Bus über die Straße laufen, sondern warten, bis der Bus die Haltestelle verlassen hat.
  • Beim Aussteigen auf herannahende Radfahrer und Fußgänger achten.

Nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern alle Verkehrsteilnehmer sind aufgerufen, zu Schulbeginn besonders aufmerksam zu sein und auf die jungen Lernwilligen im Straßenverkehr zu achten. 

Im Umfeld von Schulen herrscht von Montag bis Freitag ein großes Aufkommen an Fußgängern und Radfahrern. Das Motto lautet deshalb: „Fuß vom Gas und bremsbereit sein, wenn sich Kinder am Fahrbahnrand befinden!“ Die gleiche Vorsicht gilt natürlich beim Vorbeifahren an Schulbushaltestellen.

Quelle: www.polizei.bayern.de

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