Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk und oft eine flexible Alternative zu klassischen Präsenten. Doch wie lange sind sie eigentlich gültig? Es gibt verschiedene Gutscheinarten mit unterschiedlichen gesetzlichen Fristen und Sonderregelungen.
Gutscheine: das ist die gesetzliche Gültigkeit
- Grundsätzlich gilt: Gutscheine sind drei Jahre lang gültig. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
- Achtung bei kürzeren Fristen: Manche Händler setzen eine kürzere Gültigkeit an. Laut aktueller Rechtsprechung sind Fristen von weniger als einem Jahr jedoch meist unzulässig.
- Unzulässige Verfallsdaten: Falls eine unzulässige Begrenzung vorliegt, kann die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist greifen.

Unterschiede bei Gutscheinarten
Nicht jeder Gutschein fällt unter die gesetzliche Standardregelung. Hier sind die Unterschiede:
1. Die klassischen Geschenk-Gutscheine
Ob für Bücher, Kleidung oder einen Onlineshop: Diese Gutscheine haben die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Händler dürfen kürzere Fristen festlegen, wenn sie angemessen sind. „Begrenzungen von unter einem Jahr gelten nach aktueller Rechtsprechung in der Regel als unangemessen“, so Heike Piper, Verbraucherberaterin beim VerbraucherService Bayern. Tritt dieser Fall ein, gilt wieder die dreijährige Verjährungszeit.

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2. Umtausch-Gutscheine
- Diese Voucher werden oft ausgestellt, wenn Kunden Ware zurückgeben.
- Das ist eine Kulanzleistung des Händlers. Hier gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung – daher dürfen Händler selbst über die Gültigkeitsdauer bestimmen.
3. Aktionsgutscheine
- Dienen als Werbe- oder Rabattaktion, z. B. “20 % Rabatt auf alle Artikel – gültig bis zum 30.06.”
- Händler können frei über die Gültigkeit entscheiden.
- Solche Gutscheine verfallen meist schneller als reguläre Geschenkgutscheine.

Was passiert nach Ablauf der Gültigkeit?
- Ist die Frist abgelaufen, kann der Gutschein möglicherweise nicht mehr eingelöst werden.
- Falls ein Händler einen Gutschein vorzeitig für ungültig erklärt, solltest du prüfen, ob die gesetzliche Frist von drei Jahren greift.
- In manchen Fällen kann es sich lohnen, beim Händler nach einer Kulanzregelung zu fragen.
Du siehst: Gutscheine sind praktisch – aber ihre Gültigkeit ist nicht immer unbegrenzt. Während Geschenkgutscheine in der Regel drei Jahre gültig sind, können Umtausch- und Aktionsgutscheine kürzere Fristen haben. Überprüfe daher immer die Konditionen und löse deinen Gutschein rechtzeitig ein, um Enttäuschungen zu vermeiden!
Quelle: VerbraucherService Bayern
Fotos: Pexels / Sora Shimazaki, Pavel Danilyuk
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