Jeden Tag werden in Deutschland mehr als 50 Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs – eine erschreckende Zahl. Eltern, Schulen und Vereine fragen sich: Wie können wir Kinder besser schützen? Nun hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das genau hier ansetzt: Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) soll den Kinderschutz nachhaltig verbessern, neue Strukturen, die Hilfe bieten und Aufarbeitung erleichtern.

Was das neue Gesetz regelt
Damit Kinder besser geschützt werden, umfasst das Gesetz zahlreiche Bereiche und Maßnahmen. Darunter sind sowohl Konzepte, rechtliche Ansprüche und auch konkrete Ansprechpartner:
- Unabhängiger Bundesbeauftragter: Ein eigenständiges, vom Parlament legitimiertes Amt zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch wird eingerichtet. Es dient als zentrale Anlaufstelle für Betroffene, Fachkräfte und Politik.
- Betroffenenrat und Aufarbeitungskommission: Beide Gremien werden gesetzlich verankert, um die Stimmen Betroffener zu hören und Missbrauchsfälle aufzuarbeiten.

- Prävention und Aufklärung: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält den Auftrag, Eltern, Kinder und Fachkräfte gezielt zu sensibilisieren – etwa in Schulen und Vereinen.
- Verpflichtende Schutzkonzepte: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe müssen präventive Schutzmaßnahmen entwickeln.
- Bessere Akteneinsichtsrechte: Betroffene erhalten mehr Möglichkeiten zur Einsicht in wichtige Dokumente.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: “Kein Kind sollte in seiner Familie, in der Schule oder im digitalen Raum dieses Leid durchmachen müssen. Mit dem UBSKM-Gesetz setzen wir ein klares Zeichen: Über Missbrauch darf nicht hinweggesehen werden, Betroffene müssen Gehör finden. Deshalb schaffen wir starke Hilfestrukturen, verbessern die Möglichkeiten zur Aufarbeitung und stärken den Betroffenenrat und die Aufarbeitungskommission, die Betroffene anhört und Institutionen unterstützt.”
Prävention spielt wichtige Rolle beim Kinderschutz
Ein wesentlicher Baustein des neuen Gesetzes ist daher die Prävention. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll helfen, sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern. Sie erhält den Auftrag, Fachkräfte zu qualifizieren und sie dabei zu unterstützen, ganz genau hinzuschauen. In der Kinder- und Jugendhilfe sollen Schutzkonzepte und die Untersuchung von Fällen fester Bestandteil der Qualitätssicherung werden. So kann man aus früheren Fehlern lernen. Außerdem wird eine telefonische Beratung für medizinischen Kinderschutz eingerichtet, um den Schutz von Kindern weiter zu verbessern.

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Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, betonte: „Ich freue mich sehr, dass das UBSKM-Gesetz nun doch noch vor der Wahl im Bundestag beschlossen wurde, und danke dem Bundesfamilienministerium, das sich bis zuletzt dafür eingesetzt hat. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt von Kindern und Jugendlichen, das zeigt der heutige Tag, hat auch in Zeiten des Wahlkampfes fraktionsübergreifend Priorität.“
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.
Quelle: Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Fotos: UBSKM/ Barbara Dietl
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