Foto: Patric Ianitzc

Nach Kälte und Dauerregen lockt das sonnige Wetter zahlreiche Kinder auf Rutsche, Schaukel und Wippe. Aber wer sorgt für sichere Spielplätze und woran erkennen Eltern, ob Kinder auf einem Spielplatz gefahrlos toben können? TÜV NORD hat einige Kriterien zusammengestellt. 

Damit Kinder sich beim Spielen nicht verletzen, gilt europaweit eine Sicherheitsnorm für Spielplätze (DIN EN 1176 Teil 1-11). Sie gibt Prüfkriterien und Intervalle der Prüfung vor. Grundsätzlich gilt: Der Betreiber eines Spielplatzes ist für die Sicherheit der Spielgeräte verantwortlich. Er ist verpflichtet, den Spielplatz einmal pro Woche in Augenschein zu nehmen oder diese Aufgabe an beispielsweise die Haus- oder Grünanlagenverwaltung zu delegieren. Alle drei Monate steht die Funktionskontrolle der Spielplatzgeräte auf dem Plan und einmal im Jahr ist eine umfangreiche Kontrolle durch eine Spielplatzprüferin oder einen Spielplatzprüfer vorgeschrieben. Dann inspizieren zertifizierte Spielplatzprüfer wie Goran Zovak von TÜV NORD den Zustand des Spielplatzes und prüfen, ob die einzelnen Geräte den Anforderungen der DIN entsprechen.

„Die meisten Betreiber achten auf den Zustand ihrer Spielplätze. Trotzdem kommt es vor, dass ein Spielplatz keinen guten Eindruck macht. Das kann an mangelnder Kontrolle liegen oder am Vandalismus, gegen den auch der sorgfältigste Betreiber nicht gefeit ist“, sagt Goran Zovak. Er nennt einige Anhaltspunkte, die Eltern dabei helfen können, den Zustand eines Spielplatzes einzuschätzen:

Qualität von Spielgeräten:






Spielplatzgeräte müssen die Anforderungen der DIN EN 1176 erfüllen. Hersteller sind verpflichtet ihre Geräte so konzipieren, dass sich Kinder nicht mit Kopf oder Gliedmaßen zwischen Sprossen und Latten verfangen können oder mit der Kleidung in kleinen Spalten festhängen. Es dürfen keine Klemm- und Quetschstellen vorhanden sein und vieles mehr. Um zu dokumentieren, dass diese Regelungen bei der Herstellung berücksichtigt worden sind, haben die meisten Spielplatzgeräte eine entsprechende Kennzeichnung.

Spielplatzgeräte aus Holz


 Die langen Regenphasen im Herbst und Winter können Bauteile aus Holz angreifen. Insbesondere wenn Spielplatzgeräte im Schatten aufgestellt sind, kann die Feuchtigkeit nur schlecht trocknen. Das Holz kann morsch werden. Von außen kann man den Zustand des Materials nicht immer erkennen. Als Faustregel gilt: Zuerst an der Wetterseite des Geräts gucken – meist ist das die Nordseite, erkennbar am Moosansatz. Haben sich dort Pilze gebildet oder lässt sich das Holz leicht eindrücken, kann die Tragkraft des Holzes verringert sein. „Stehen hölzerne Stützpfeiler im feuchten Sand, können sie auch hier anfangen instabil zu werden. Im Rahmen unserer Prüfung buddeln wir deshalb immer etwas Sand beiseite, um den Zustand der Stützen zu prüfen“, so Zovak.

Fallschutz


Überall, wo Höhe ins Spiel kommt, ist es wichtig, dass Kinder sich beim Toben und Springen nicht verletzen. Eltern sollten darauf achten, dass sich unter Schaukel und Klettergerüst eine solide Schicht aus Sand, Holzschnitzeln, Kies oder Fallschutzmatten befinden. Auch Rasen ist eine Alternative. Es gilt: Je größer die Fallhöhe, desto höher die Anforderungen an das Dämmmaterial.

Leitersprossen, Handläufe und Geländer


Spielplatzgeräte müssen aus splitterarmem Material hergestellt werden. An Geländern und Handläufen sollten sich deshalb weder Splitter, noch überstehende Nägel, scharfkantige Teile oder sonstige Mängel befinden. Sprossen, Latten und Haltegriffe dürfen beim Klettern nicht zu Verletzungen führen.

Sand


Auch für Spielsand im Sandkasten gelten bestimmte Regeln. Er ist frei von Chemikalien und besonders feinkörnig, damit es beim Verschlucken nicht zu Verletzungen kommt. Eltern sollten darauf achten, dass Sandkästen frei sind von Hundekot, Glasscherben, Spritzen, Zigaretten oder anderen Dingen, die Kindern schaden könnten.

Netze und Kunststoffkomponenten


Sind die Kletternetze unversehrt? Sind Sitze oder Haltegriffe rissig oder spröde? Material kann ermüden und Kunststoffe können bei längerer Sonneneinstrahlung brüchig werden.

Schaukeln


Schaukeln müssen fest im Fundament verankert sein und dürfen bei Benutzung nicht wackeln. Auch Befestigungselemente dürfen nicht locker sein und sollten keinen Rost angesetzt haben. Kettenglieder von Schaukeln dürfen nicht zu stark abgenutzt sein. „Insbesondere das erste und das letzte Kettenglied sind besonders starken Belastungen ausgesetzt. Hier lohnt sich ein kritischer Blick“, so Zovak.

Giftige Pflanzen


Giftige Pflanzen haben auf und am Spielplatz nichts verloren. Seidelbast, Pfaffenhütchen, Goldregen und Stechpalme sind auf dem Spielplatz verboten. „Auch dies wird übrigens bei der jährlichen Inspektion untersucht. Ebenso können andere Pflanzen ungeeignet sein, wenn sie zum Beispiel zu dicht an einer Rutsche stehen und ihre Äste in Kinderaugen gelangen könnten“, sagt Goran Zovak. 

Stellen Eltern Mängel fest, sollten sie die Kinder vorsorglich von dem betroffenen Gerät fernhalten und auch andere Eltern informieren. Wichtig ist, mit dem Betreiber Kontakt aufzunehmen, damit dieser schnellstmöglich für Abhilfe sorgen kann. In der Regel findet man am Eingang des Spielplatzes ein Hinweisschild mit Name und Telefonnummer des Betreibers. „Wenn der Betreiber nicht feststellbar ist, können Sie sich an das Ordnungsamt wenden, bei Gefahr in Verzug sogar an die Polizei“, so Zovak. 

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