Gut zu wissen für Eltern: Auch wenn dein Kind krank ist, kannst du telefonisch eine Krankschreibung erhalten. Diese Neuregelung soll dauerhaft gelten.

So funktioniert die AU per Telefon

Arzt während telefonischer Krankschreibung
Der Arzt fragt dich am Telefon nach deinen Symptomen und kann dir bei leichten Beschwerden eine Bescheinigung über deine Arbeitsunfähigkeit ausstellen.

Während der Corona-Pandemie wurde die telefonische Krankschreibung vorübergehend ermöglicht, um die Arztpraxen zu entlasten, Patienten Wege zu ersparen und weitere Ansteckungsrisiken zu verringern. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) hat diese Option nun dauerhaft eingeführt. Das heißt:

  • Nach einem Telefongespräch kann dich dein Arzt für bis zu fünf Kalendertage krankschreiben und dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
  • Diese Möglichkeit gilt nur bei leichten Erkrankungen – zum Beispiel bei Atemwegserkrankungen oder Magen-Darm-Beschwerden ohne schwere Symptome.
  • Ist dein Arzt unsicher, ob deine Erkrankung vielleicht doch schwerer ist, kann er dich zur sicheren Abklärung auch in die Praxisräume bitten und dich dort genauer untersuchen.
  • Für die telefonische Krankschreibung musst du bereits Patient der Arzt-Praxis sein.
  • Bist du nach den fünf Kalendertagen noch immer krank, kann dir der Arzt eine weitere Bescheinigung für die Arbeitsunfähgkeit nur bei einem Praxisbesuch ausstellen.

Krankschreibung gibt es auch für Eltern kranker Kinder

Die ärztliche Bescheinigung ist auch wichtig für berufstätige Elternteile, die sich um ihr krankes Kind kümmern.

Ist dein Kind krank, kannst du als Elternteil ebenfalls auf telefonischen Wege eine ärztliche Bestätigung bekommen. Das ist wichtig, wenn du arbeitest. Denn diese Bestätigung braucht der Arbeitgeber, wenn du aufgrund der Erkrankung deines Kindes nicht arbeiten kannst. Dann wird dir Krankengeld gezahlt. Die telefonische Krankschreibung für Eltern erkrankter Kinder gilt ebenfalls für bis zu fünf Tage. Du rufst dafür in der Praxis des Kinderarztes an, der dein Kind betreut. Denn auch hier gilt: Der Patient – in dem Fall dein Kind – muss dem Arzt bekannt sein. Der Arzt entscheidet dann, ob eine telefonische Abklärung reicht.

Bilder: Pexels / Mart Production und Tima Miroshnichenko

Autorin: Kirsten Hemmerde

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