Kinder unter drei Jahren nehmen ausschließlich als Mitfahrende am Straßenverkehr teil. Sie werden im Auto transportiert, im Fahrradanhänger mitgeführt oder im Kinderwagen geschoben. In diesen Situationen sind sie vollständig auf den Schutz durch technische Sicherungssysteme und das Verhalten ihrer Bezugspersonen angewiesen. Aufgrund ihrer körperlichen Verletzlichkeit und fehlenden Gefahrenerkennung besteht ein erhöhtes Risiko bei Unfällen oder ungesicherten Transporten. Neben einer gesetzeskonformen Sicherung trägt eine frühe, altersgerechte Einführung in einfache Verkehrsabläufe dazu bei, ein grundlegendes Verständnis für die Umgebung zu entwickeln.

Kindersicherheit im Auto

Der Gesetzgeber schreibt in Deutschland vor, dass Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bis zu einer Körpergröße von 150 cm mit einer Rückhalteeinrichtung gesichert sein müssen (§ 21 Abs. 1a StVO). Für Babys und Kleinkinder benötigen Eltern also geeignete Kindersitze, die geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.

Die Kindersitznorm ECE R44/04 unterscheidet Gewichtsklassen, während die seit 2013 eingeführte EU-Verordnung ECE R129 („i-Size“) auf die Körpergröße des Kindes abstellt. Die i-Size-Norm sieht darüber hinaus vor, dass Kinder bis zum Alter von 15 Monaten ausschließlich rückwärtsgerichtet („reboard“) transportiert werden müssen. Diese Position bietet laut ADAC und Unfallforschung der Versicherer (UDV) einen signifikant besseren Schutz bei Frontalunfällen, die mit Abstand am häufigsten auftreten.

Kindersitze der Gruppe 0+ (bis 13 kg) werden meist als Babyschalen verwendet. Bei der Installation ist besonders auf die korrekte Verankerung mittels ISOFIX oder dem Sicherheitsgurt zu achten. Fehlbedienungen, wie sie laut Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) bei 65 % der Installationen festgestellt werden, verringern die Schutzwirkung erheblich.

Der richtige Sitz sorgt für mehr Kindersicherheit

Schutzmaßnahmen beim Radfahren

Auch bei Fahrten mit dem Fahrrad ist der Schutz von Kleinkindern gesetzlich geregelt. Kinder dürfen auf dem Fahrrad nur mitgenommen werden, wenn sie in einem geeigneten Kindersitz oder Anhänger untergebracht sind (§ 21 Abs. 3 StVO). Beide Varianten müssen für die Beförderung von Kindern konstruiert und vom Hersteller zugelassen sein.

Kindersitze für das Fahrrad werden in der Regel hinter dem Fahrer montiert. Sie müssen über Fußstützen mit Sicherung und einen Gurt verfügen. Fahrradanhänger bieten bei richtiger Ausstattung und Verwendung zusätzlichen Schutz. Modelle mit verstärktem Aluminiumrahmen, Überrollbügel und 5-Punkt-Gurt schneiden in Crashtests besser ab. Die Verwendung eines Kinderhelms ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen. Laut der Verkehrsministerien Baden-Württembergs und Thüringens können Helme 20 % der leichten und 80 % der schweren Kopfverletzungen verhindern.

Darüber hinaus ist die Fahrweise entscheidend. Plötzliche Bremsmanöver, enge Kurvenfahrten und ungesicherte Gepäckstücke im Anhänger stellen zusätzliche Gefahrenquellen dar. Eine angepasste Geschwindigkeit und ein Sicherheitsabstand zu parkenden Autos und Bordsteinkanten sind unverzichtbar.

Auch beim Fahrrad sorgt der richtige Sitz für mehr Kindersicherheit

Sicherheitsrelevante Hinweise im Überblick

  • Kinder bis 15 Monate ausschließlich rückwärtsgerichtet im Auto transportieren (i-Size-Vorgabe).
  • Verwendung geprüfter Kindersitze mit ECE R44/04 oder ECE R129-Zertifikat.
  • Befestigung über ISOFIX oder sachgemäß geführte Sicherheitsgurte.
  • Kindersitz oder Fahrradanhänger mit Gurt- und Fußsicherung nutzen.
  • Schutzhelm beim Fahrradfahren konsequent einsetzen.
  • Kinderwagen mit Feststellbremse, Reflektoren und stabilem Rahmen wählen.
  • Sichtbarkeit im Straßenverkehr durch reflektierende Kleidung und Zubehör erhöhen.
  • Straßen nur an gesicherten Übergängen überqueren.
  • Niemals Kinder ohne Aufsicht auf Verkehrsflächen lassen.

Gesetzliche Vorgaben und Normen

In Deutschland regeln verschiedene gesetzliche Grundlagen die Kindersicherung im Verkehr. Neben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) relevant. Darin sind technische Anforderungen an Rückhalteeinrichtungen und Sicherheitsausstattungen von Fahrzeugen festgelegt.

Die Kindersicherungspflicht gilt für sämtliche Fahrzeuge, unabhängig davon, ob der Fahrer gewerblich oder privat unterwegs ist. Verstöße gegen diese Vorschrift werden mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet. Darüber hinaus haften Eltern oder Aufsichtspersonen zivilrechtlich bei fahrlässiger Gefährdung des Kindeswohls durch unzureichende Sicherung.

EU-weit gelten die genannten ECE-Normen, die den technischen Mindeststandard für Rückhaltesysteme darstellen. Die i-Size-Norm strebt darüber hinaus eine bessere Kompatibilität mit Fahrzeugmodellen an und verbessert den Seitenaufprallschutz. Eine sukzessive Ablösung der ECE R44/04 ist bereits im Gange.

Bilder: Freepik / u.a. EyeEm

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