Eine Fehlgeburt ist eine der traumatischsten Erfahrungen, die eine Frau und ihre Familie durchleben können. Dennoch hat Deutschland bislang keinen gesetzlichen Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erleiden. Doch nun gibt es Hoffnung: Eine Änderung des Gesetzes steht bevor. Ein gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburt soll kommen.
Momentan Mutterschutz nach Fehlgeburt erst ab SSW 24
Bislang bleiben Frauen, die eine Fehlgeburt in den ersten sechs Monaten der Schwangerschaft erleben, ohne gesetzlichen Schutz. Während nach der 24. Woche ein regulärer Mutterschutz von mindestens acht Wochen greift, müssen Betroffene im frühen Schwangerschaftsverlauf auf eine Krankschreibung durch ihren Arzt hoffen, um sich zu erholen – körperlich wie seelisch. Diese Regelung steht seit Jahren in der Kritik.
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Die geplante Reform: Schutz ab der 13. Woche
Die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP sowie die Union haben sich darauf geeinigt, den Mutterschutz auszuweiten. Künftig sollen Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, Anspruch auf eine Schutzfrist haben. Die Regelung ist gestaffelt geplant:
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche: zwei Wochen Mutterschutz
- Ab der 17. Woche: bis zu sechs Wochen Mutterschutz
- Ab der 20. Woche: bis zu acht Wochen Mutterschutz
Diese gestaffelte Schutzfrist soll Betroffenen einen sicheren Raum für die physische und psychische Erholung bieten – ohne den Druck, sofort wieder in den Alltag zurückzukehren. Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl im Februar 2025 verabschiedet werden.
Warum der neue Mutterschutz nach Fehgeburt wichtig ist
Eine Fehlgeburt ist nicht nur ein medizinisches Ereignis, sondern vor allem eine tiefgreifende emotionale Belastung. Viele Frauen erleben Schuldgefühle, Trauer und das Gefühl, allein gelassen zu werden. Ein gesetzlich verankerter Mutterschutz könnte ihnen nicht nur die notwendige Zeit zur Genesung geben, sondern auch ein wichtiges Signal senden: Die Gesellschaft erkennt ihren Verlust an und gibt den Frauen den Schutz, den sie verdienen.
Autorin: Kirsten Hemmerde
Fotos: Pexels / Votsis Panagoitus und Liza Summer
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