In der Neujahrsnacht ist Feuerwerk erlaubt. Wie sichere Böllerei gelingt, verraten die Sprengstoffexperten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz.

Sicherheit beginnt beim Kauf des Feuerwerks

Schon beim Kauf der Raketen und Knaller kannst du viel für die Sicherheit tun. Denn in Deutschland muss Feuerwerk geprüft sein. Daran erkennst du sichere Böller:

  • Achte auf das CE-Kennzeichen mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle (z.B.CE0589) sowie die Registriernummer (z.B. 0589-F2-4567).
  • Privatpersonen können in Deutschland meist Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 erwerben.
  • Die Pyrotechnik muss Gebrauchs- und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache besitzen.
  • Beim Kauf im Internet wähle seriöse, geprüfte Onlineshops.

Nicht geprüfte und somit nicht offiziell zugelassene Feuerwerkskörper sind in Deutschland verboten. Das gilt auch für selbst hergestelltes Feuerwerk. Denn das Verletzungsrisiko für sich selbst und andere ist zu groß. Es drohen Gehörschäden, Verbrennungen oder auch der Verlust von Gliedmaßen.

Finger weg von Blindgängern

Feuerwerk - Blindgänger am besten abkühlen lassen und nicht noch einmal anzünden
Blindgänger vom Feuerwerk abkühlen lassen. Bild: pixabay / meineresterampe

Die Fontänen-Batterie hat nicht richtig gezündet? Von den Knallern haben nur die Hälfte ausgelöst? Zu groß ist die Versuchung, hier noch einmal hinzugehen und die Feuerwerkskörper erneut anzustecken. Davor warnen die LKA-Experten ausdrücklich. Denn immer wieder kommt dabei zu schweren Verletzungen. Feuerwerk sollte daher niemals erneut angezündet oder geöffnet werden. Warte, bis es abgekühlt ist und entsorge es dann.

Feuerwerk möglichst nüchtern zünden

Silvesterabende sind oft feucht-fröhlich. Doch Alkohol kann die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Unter Umständen habt ihr dann Raketen und Co nicht mehr sicher im Griff. Daher rät das LKA Rheinland-Pfalz, Feuerwerk möglichst nüchtern zu zünden.

Hier sind Raketen verboten

Als Privatperson darfst du bei dir an der Straße Feuerwerk zünden. Allerdings gibt es dafür ein paar Regeln zu beachten. Das Abbrennen ist nur in der Neujahrsnacht erlaubt. Vor besonders sensiblen Bereichen wie beispielsweise in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- oder Altenheimen ist es dagegen untersagt.

So entsorgst du Feuerwerk richtig

Wer nach der Knallerei schnell die Straße wieder säubern möchte, sollte sicherheitshalber noch etwas warten. Räume Feuerwerksreste am besten erst dann weg, wenn sie richtig abgekühlt sind. Dann kannst du sie in den regulären Hausmüll tun. Für nicht explodiertes und CE-gekennzeichnetes Feuerwerk empfehlen die LKA-Sprengstoffexperten die Entsorgung über einen Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall.

Foto: Pexels / Roven Images

Autorin: Kirsten Hemmerde

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